AGB - Konrad Auwärter GmbH & Co. KG
Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
In Bezug auf die Anmietung von Kraftfahrzeugen und von Dienstleistungen der Firma Konrad Auwärter GmbH & Co. KG gelten für alle Verträge die nachstehenden Vertragsbedingungen. Die Beförderung und sonstige Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Interessent bekommt bei einer schriftlichen oder mündlichen Anfrage einer Oldtimer Anmietung eine Auftragsbestätigung mit allen erforderlichen Angaben zugesandt. Die Zusendung der Auftragsbestätigung erfolgt entweder per Brief, per Fax oder per E-Mail.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die Auftragsbestätigung vom Kunden unterzeichnet zurückgesandt wird (Brief, Fax oder E-Mail). Der genannte Preis und die Auftragsbestätigung sind Bestandteile der Vertragsbedingungen.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss gilt der vereinbarte Mietpreis. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Mietpreis, Mietzeit und sonstigen Leistungen bleiben davon unberührt. Die Zahlung des Buchungspreises ist vorab grundsätzlich mindestens 8 Tage vor Fahrtantritt zu bezahlen.
§ 4 Mehrkosten
Der Kunde trägt die Mehrkosten für Park-/Straßengebühren, ggf. Übernachtungskosten für den Fahrer, Eintritte, Fährkosten u.s.w.
§ 5 Beförderung und Bestimmungen
Es besteht keine Beförderungspflicht. Im Fahrzeug besteht Rauchverbot. Es werden Haustiere jeglicher Gattung nicht befördert. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Sollte die Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider handeln oder stellen sie nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs dar, ist die Konrad Auwärter GmbH & Co KG (vertreten durch den Chauffeur) berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. Die Konrad Auwärter GmbH & Co KG ist in diesen Fällen berechtigt, den vollen Fahrpreis, ggf. einschließlich Neben- und Sonderleistungen, zu berechnen.
§ 6 Vertragsstornierung
Es steht beiden Vertragspartnern eine Stornierung zu. Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Die Konrad Auwärter GmbH & Co. KG berechnet bei Stornierungen folgenden Anteil des vereinbarten Mietpreises: 0% bei Stornierung bis sechs Wochen vor Antritt der Fahrt und 50% bis eine Woche vor Antritt der Fahrt. Es fallen 75% des vereinbarten Mietpreises an, sollte die Stornierung innerhalb der letzten Woche vor Fahrtantritt erfolgen. Die gesetzliche Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt.
§ 7 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm oder seiner Begleitperson / seinen Begleitpersonen verursachten Schäden am Fahrzeug. Das Anbringen von Werbung am Fahrzeug bedarf der vorherigen Absprache. Die Konrad Auwärter GmbH & Co. KG behält sich vor, Werbung am oder im Fahrzeug abzulehnen. Der Kunde muss eine Zusatzversicherung (Requisitenversicherung) abschließen um Risiken während Film- / Fotoaufnahmen oder ähnlichen Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung zu versichern.
§ 8 Haftung der Konrad Auwärter GmbH & Co. KG
Für jegliche Schäden und Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen; es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Konrad Auwärter GmbH & Co. KG zurückzuführen.
§ 9 Versicherungsschutz
Alle Fahrzeuge der Konrad Auwärter GmbH & Co. KG sind grundsätzlich Haftpflicht sowie Kasko versichert. Eine Insassenunfallversicherung besteht nicht.
§ 10 Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Pilsting. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Landau/Isar.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.